
Fast sechs Jahre nach der Lancierung hat die Initiative «Basel baut Zukunft» ihr Hauptziel erreicht: Sie leistet einen nachhaltigen Beitrag für langfristig günstigen Wohnraum in Basel.
Der Regierungsrat hat laut einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch Änderungen der Wohnraumförderungsverordnung (WRFV) beschlossen. Damit liegt der Vollzugsrahmen für den vom Grossen Rat beschlossenen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Basel baut Zukunft» endlich vor.
Konkret bedeutet dies: Auf den grossen Transformationsarealen wie Klybeck muss künftig mindestens ein Drittel der für Wohnen geplanten Bruttogeschossfläche dauerhaft gemeinnützig vermietet werden. Die Vermietung erfolgt in Kostenmiete und unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit geringem Einkommen und Vermögen. Dies entzieht die betroffenen Wohnungen der Spekulation und sorgt langfristig für stabile Mieten.
Das Initiativkomitee ist erfreut über die politische Wirkung, die das im September 2019 lancierte Volksbegehren erzielt hat. Es dankt allen Beteiligten für ihr Engagement im Ringen um einen annehmbaren Gegenvorschlag. Die Auseinandersetzung war intensiv. Dazu gehörte auch, dass die Gegner die Initiative vor Verfassungsgericht bekämpften, dort aber eine klare Niederlage kassierten.
Basel, 24. Juni 2026
