Fenster eines ehemaligen Fabrikationsgebäudes auf dem Klybeckareal (© Matthias Brüllmann, 2023)

Meilenstein für mehr kostengünstige Wohnungen

Christian Müller vom Initiativkomitee übergibt Staatschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl die Unterschriften.
2. Julli 2020 im Basler Rathaus: Christian Müller vom Initiativkomitee übergibt Staatschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl die Unterschriften.

Der Anteil kostengünstiger neuer Wohnungen wird in den nächsten Jahren in Basel spürbar zunehmen. Dank der Initiative „Basel baut Zukunft“. Bis 2050 soll jede vierte Wohnung in Basel der von Profitgier getriebenen Mietzinssteigerung entzogen sein.  

Das Komitee dankt allen Menschen, die die Initiative „Basel baut Zukunft“ auf ihrem langen Weg unterstützt haben, Mit ihrer Unterschrift, mit Geldspenden und bei der Überzeugungsarbeit. Mit eurer Hilfe haben wir drei wichtige wohnpolitische Ziele erreicht: 

  1. Das Ziel von 25 Prozent preisgünstigem Wohnraum bis 2050 wird Gesetz und ist nicht mehr nur eine Absichtserklärung des Regierungsrates.
  2. Es wird klar definiert, was «preisgünstig» bedeutet: Die Kosten der Liegenschaften sind beschränkt (kein unnötiger Luxus). Die Miete richtet sich nach den effektiven Bau- und Kapitalkosten (Kostenmiete). 
  3. Die Pflicht zum Bau preisgünstiger Wohnraums gilt für Transformationsareale, aber auch für alle grösseren Bahn- und Gewerbeareale, auf denen neu auch gewohnt werden soll. Auf den betroffenen Arealen muss mindestens ein Drittel kostengünstige Wohnungen gebaut werden. Auf kleineren derartigen Arealen können die Behörden einen Mindestanteil von preisgünstigen Wohnungen vorschreiben, solang das Ziel von 25 Prozent noch nicht erreicht ist.

Diese Eckwerte sind im Gegenvorschlag zur Initiative enthalten. Der Grosse Rat hatte diesen Gegenvorschlag am 15. Mai 2024 genehmigt. Die entsprechenden Änderungen des Gesetzes über die Wohnraumförderung unterstanden dem fakultativen Referendum. Die Frist für das Referendum ist unbenutzt abgelaufen, wie die Staatskanzlei am Samstag im Kantonsblatt mitteilte. Der Beschluss sei damit rechtskräftig-

Ein Gesetz zu beschliessen, ist eines. Nun muss es auch umgesetzt werden. Für die weiteren Schritte ist das Präsidialdepartement zuständig. Laut Auskunft von Kommunikationsleitern Melanie Imhof braucht es eine Verordnungsanpassung, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Wann der Regierungsrat die entsprechenden Beschlüsse fällen kann, ist noch offen.

Nach der Inkraftsetzung ist es an den Entwicklern der Areale, die Vorgaben in ihren Projekten umzusetzen. Im Vordergrund stehen hier das Klybeckareal und das Rosental. Die im Komitee vertretenen Organisationen werden ein Auge darauf haben, dass die neuen Vorgaben auch zum Tragen kommen.

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