Beschwerdeführer vor Verfassungsgericht abgeblitzt


25. Februar 2022 – Die Initiative „Basel baut Zukunft“ ist auch gemäss Urteil des Basler Verfassungsgerichts gültig. Es liegt nun an den Besitzern des Klybeckareals – Rhystadt und Swiss Life –, die juristische Blockade aufzugeben und sich der politischen Auseinandersetzung über die Bedürfnisse der Bevölkerung nach genügend nachhaltig preisgünstigem Wohnraum zu stellen.

Die Initiative Basel baut Zukunft kam im Juli 2020 mit über 3‘500 Unterschriften zustande. Sie setzt für die Umnutzung ehemaliger Basler Industrieareale in Wohn- und Gewerbequartiere drei Leitplanken:

  1. 50 Prozent der Bruttogeschossfläche muss in Kostenmiete vermietet werden, um nachhaltig günstige Mietzinsen zu gewährleisten;
  2. die Bevölkerung muss wirksam mitwirken können;
  3. die CO2-Neutralität muss sichergestellt sein.

Der Grosse Rat hat – wie zuvor schon der Regierungsrat – die Initiative am 11. November 2020 für gültig erklärt. Dagegen erhoben zwei Grossräte – Jeremy Stephenson (LDP) und Andrea Knellwolf (CVP) – sowie ein Stimmbürger aus Riehen Beschwerde beim Verfassungsgericht. Sie machten geltend, dass die Initiative Unmögliches verlange und höherrangiges Recht verletze. Sie bewirke einen unzulässigen Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit.

Mit ihrer Argumentation sind sie vor Gericht in keinem Punkt durchgekommen. „Die Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen, dass bei einer Umsetzung der Initiative durch entsprechende Planungsbeschlüsse des Grossen Rates oder des Regierungsrates eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der betroffenen Areale nicht mehr möglich sein soll“, heisst es unter anderem im 32seitigen Urteil. Aus der Initative ergeben sich für die Eigentümer:innen keine Unzumutbarkeit. „Es ist nicht erkennbar, dass die Initiative mit dieser Übergangsbestimmung gegen höherrangiges Recht verstossen soll.“

Das Initiativkomitee fühlt sich bestärkt durch das Urteil des Verfassungsgerichts. Die unterlegenen Parteien könnten nun das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Es liegt nun an Rhystadt und Swiss Life, die rechtliche Blockade aufzugeben und zu einer raschen politischen Klärung Hand zu bieten. Das Initiativkomitee will die Umnutzung des Klybeckareals nicht verzögern. Es bietet Hand für eine politische Lösung, die sowohl den Interessen der Bevölkerung wie jenen der Investoren entgegenkommt. Der Ball liegt nun aber bei den Planungspartnern.

Das Urteil des Verfassungsgerichts

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