Eingang zum westlichen Teil des Klybeckareals am Klybeckplatz (© baselbautzukunft.ch, 2023)

Gegenvorschlag: Nachbesserungen nötig

Der Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative «Basel baut Zukunft» geht in die richtige Richtung. Aber es sind Nachbesserungen nötig. Das Initiativkomitee wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob die Initiative zur Abstimmung gebracht oder zurückgezogen wird. 

Die Initiative «Basel baut Zukunft» betrifft Industrie- und Gewerbeareale in Basel, die in Wohnareale umgewandelt werden. Sie wurde im Frühjahr 2019 mit über 3000 Unterschriften eingereicht und danach vom Regierungsrat und vom Grossen Rat für gültig erklärt. Die Investoren versuchten vergeblich, die Initiative vom Basler Verfassungsgericht für ungültig erklären zu lassen. Das Gericht erteilte ihnen in allen Punkten eine Abfuhr.

Die Initiative richtet sich nicht gegen die Transformation von Industriearealen in neue Wohn- und Gewerbequartiere. Sie müssen aber sozial- und klimaverträglich gestaltet sein. Insbesondere sollen 50 Prozent der Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan in Kostenmiete vermietet werden. Die Kostenmiete ist eine wirkungsvolle Massnahme gegen den spekulativen Mietzinsanstieg, wie er an vielen Orten in Basel zu beobachten ist. 

Der Regierungsrat schlägt vor, den Anteil von 50 Prozent der Bruttogeschossfläche für Wohnen und Gewerbe auf 33 Prozent der Bruttogeschossfläche von Wohnbauten zu senken. Die Initianten sind im Sinn eines Kompromisses bereit, diese Reduktion zu akzeptieren. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Initiative nicht weiter verwässert wird. Das ist leider der Fall. Der Regierungsrat schlägt vor, die Initiative nur auf Areale und Bebauungspläne anzuwenden, die grösser als 15000 m² sind. Das ist eine massive Einschränkung des Wirkungsgrades der Initiative. Damit kann die kantonale Zielquote von 25 Prozent gemeinnützigem Wohnraum bis 2050 nicht erreicht werden.

Die Liegenschaftenkosten sind die Basis für die Festlegung der Kostenmiete. Das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes setzt klare Schranken für deren Festlegung. Der Regierungsrat behält sich gemäss Gegenvorschlag vor, abweichende Regelungen zu treffen. Das ist unnötig; einen «Basler Finish» braucht es hier nicht.

Es liegt nun am Grossen Rat, den Gegenvorschlag zu korrigieren. Das Initiativkomitee wird nach den Entscheiden des Parlaments über einen allfälligen Rückzug der Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags entscheiden.

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